EFCR 271

P r e s s e a u s s e n d u n g   v o m   25.08.2008

 

Die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Unterstützung von nationalen Vereinen / Organisationen, die sich den Schutz, die Durchsetzung und die Weiterentwicklung von Bürgerrechten zum Ziel gemacht haben, durch

 

a)           Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds zur Unterstützung von Mitbürgern, die in ihrem Engagement gegen erlittenes Unrecht unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind;

b)           Herstellung von Kontakten zu Einrichtungen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Institutionen sowie zu Vertretern der Wissenschaft;

c)            Unterstützung bei der Einbringung von Klagen, Beschwerden, Petitionen und Anregungen auf nationaler und wenn notwendig auch auf internationaler Ebene;

d)           Förderung des demokratischen Staatswesens.

Die EFCR geht grundsätzlich davon aus, daß in den Bereichen Exekutive, Judikative und Legislative Menschen tätig sind, die ihre Aufgabe ernst nehmen und seriös vorgehen. Dennoch sind Systemfehler erkennbar und immer wieder Fehlentscheidungen festzustellen. Die EFCR sieht es daher als ihre Aufgabe an, diese Systemfehler und Fehlentscheidungen in einer konstruktiven Weise aufzuzeigen und den Betroffenen gleichzeitig eine adäquate Unterstützung zu geben.

 

 

Vorstandssitzung der EFCR vom 15.-17.08.2008 in Saalbach

 

Der Vorstand der EFCR hat einhellig beschlossen für alle Staaten Europas (= Tätigkeitsbereich gemäß § 1 Abs 2 der Statuten vom 24.11.2006) einen oder mehrere Landesbeauftragte zu bestellen / ernennen.

 

Landesbeauftragte haben die Aufgabe, in den einzelnen Staaten Europas den Zweck der EFCR gemäß § 2 Zif c) und d) der Statuten bekannt zu machen. Vor allem soll dabei die Gründung von einzelnen Vereinen mit vergleichbaren Zielen angeregt werden.

 


 

Der Vorstand der EFCR hat einhellig beschlossen bei den dafür zuständigen Gremien / Einrichtungen

 

Ø  der Europäischen Union

o    EU Rat

o    EU Kommission

o    EU Parlament

o    Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Ø  beim Europarates

Ø  beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Ø  beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen

Ø  bei den nationalen Parlamenten

Ø  bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten der EU

die Bestellung / Ernennung von Anwälten für Menschenrechte als Hüter über die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten bei innerstaatlichen Verfahren in allen Staaten der EU anzuregen.

 

Die Einsetzung von Anwälten für Menschenrechte wird zu einem massiven Rückgang von Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und vor dem UN Menschenrechtsausschuss (UN MRA) und damit gleichzeitig zu einer spürbaren Entlastung der angesprochenen internationalen Organe führen, weil bereits in einem frühen Stadium laufender Verfahren durch die mit einer entsprechenden Legitimation auszustattenden Anwälte für Menschenrechte, eine Vielzahl von bisher erst im Nachhinein im Rahmen von Beschwerden festgestellten Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können.

 


 

Der Vorstand der EFCR hat einhellig beschlossen, sich bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zur Erstellung einer Studie über die „Durchsetzung von Menschenrechten“ in Arbeitsgemeinschaft mit dem ZENTRUM FÜR RECHTSFORSCHUNG von Prof. Hollaender zu bewerben.


 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Perterer

Tragen auch Sie mit einer kleinen Spende dazu bei, dass die EFCR in die Lage versetzt, wird ihre Zielsetzungen zu verwirklichen. Vielleicht brauchen auch Sie schon bald unsere Hilfe. DANKE


Spenden- und Vereinskonto bei der

Raiffeisenbank Saalbach-Hinterglemm-Viehhofen, Konto Nr.:  3 111 325, BLZ 35052

IBAN AT03 3535 2000 0311 1325 BIC RVSAAT2S052

‹zurück Seite Drucken

Bereitstellungszeit : 0.072 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at