EFCR-0241 Brief vom 20.03.2008 (Auszug)
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer !
Durch die beiden Anlassfälle LEDERBAUER und PERTERER wurde offenkundig, dass der CCPR zwar vom Nationalrat vor 30 Jahren genehmigt, es aber ebenso lange unterlassen wurde, die entsprechenden Gesetze zu dessen Umsetzung zu erlassen.
Tatsache ist, dass es seit 30 Jahren unterlassen wurde, entsprechende Gesetze zu erlassen, damit den VIEWS des MRA auf Grundlage des CCPR in Verbindung mit dem Fakultativprotokoll Verbindlichkeit zukommt, weshalb erfolgreichen Beschwerdeführern bislang von der Republik Österreich ein wirksames Rechtsmittel und eine angemessene Entschädigungszahlung verweigert wird …
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Es ist nunmehr die Politik gefordert, hier die entscheidenden Weichen zu stellen, damit erfolgreiche Beschwerden auf Grundlage des CCPR in Verbindung mit dem Fakultativprotokoll ohne Verzug anerkannt und umgesetzt werden.
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Dürfen wir Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler ersuchen, nachstehende Fragen noch VOR Beschlussfassung des EU-Reformvertrages im Parlament zu beantworten:
FRAGE 1
Hand aufs Herz, können Sie persönlich Kraft Ihres Amtes / Funktion eine Garantie dafür abgeben, dass die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte nach deren Inkrafttreten auch tatsächlich durchsetzbar sind und nicht ein ähnliches Schicksal erleiden, wie die im CCPR garantierten Rechte?
FRAGE 2
Werden Sie im Parlament unverzüglich einen entsprechenden Gesetzesantrag einbringen, damit auch die VIEWS des Menschenrechtsausschusses für Österreich als Vertragsstaat des CCPR verbindlich sind?
FRAGE 3
Stehen Sie nach wie vor zu dem in der Regierungserklärung in der Präambel verankerten Grundsatz – PACTA SUNT SERVANDA und werden Sie sich dafür einsetzen, dass die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in den Fällen Dr. Lederbauer und Dr. Perterer rasch umgesetzt werden?
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