EFCR-0272

Der Vorstand der EFCR hat einhellig beschlossen für alle Staaten Europas (= Tätigkeitsbereich gemäß § 1 Abs 2 der Statuten vom 24.11.2008) einen oder mehrere Landesbeauftragte zu bestellen / ernennen.

Landesbeauftragte sind Mitglieder der EFCR und als bestellte / ernannte Organe das Bindeglied zwischen der EFCR, dem jeweiligen Staat und dessen Vereinen. Landesbeauftragte haben die Aufgabe, in den einzelnen Staaten Europas den Zweck der EFCR gemäß § 2 Zif c) und d) der Statuten bekannt zu machen. Vor allem soll dabei die Gründung von einzelnen Vereinen mit vergleichbaren Zielen angeregt werden.

» Bestellung / Ernennung von Landesbeauftragten

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